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Abteilungen

Bei der Antragstellung zur Bewilligung von Beratungshilfe sind wir Ihnen immer Dienstags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr behilflich.

Das Grundbuchamt Plauen ist auf die elektronische Grundbuchakte umgestellt.

Die Notare dürfen Anträge auf Eintragungen in das Grundbuch nur noch in elektronischer Form über das »Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP)« einreichen. Das Grundbuchamt Auerbach bearbeitet die Akten vollelektronischen. Alle eingehenden Anträge werden digitalisiert und nur noch in elektronischer Form aufbewahrt.

Anträge von Bürgern hingegen nehmen die Grundbuchämter auch weiterhin in Papier entgegen. Die Papierunterlagen werden gescannt und gelangen auf diesem Weg ebenfalls als elektronische Datei zu den Akten.

Anträge auf Erteilung von Grundbuchabschriften können ohne Termin immer

  • Dienstags zwischen 13:00 Uhr und 16:00 Uhr und
  • Donnerstags zwischen 8:00 Uhr und 12:00 Uhr 

im Zimmer 112 gestellt werden. Sie können den Antrag aber auch per Post einreichen (immer im Original mit Unterschrift). Das Antragsformular finden Sie nachfolgend weiter unten. Die Übersendung per E-Mail ist aktuell nicht möglich.

Die Gebühren für einen unbeglaubigten Grundbuchauszug betragen 10,00 EUR und für einen beglaubigten Grundbuchauszug 20,00 EUR.

Weitere Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr sind auf dem Themenportal der sächsischen Justiz veröffentlicht.

Die Aufgaben des Grundbuchamtes sind näher beschrieben unter dem Link: 

Antragsformulare

Die Aufgaben des Nachlassgerichts sind näher beschrieben unter dem folgenden Link: 

Antragsformulare

Die Aufgaben eines Betreuungsgerichts sind beschrieben unter dem Link

Die Aufgaben des Zivilgerichts sind näher beschrieben unter dem Link: 

Die Aufgaben des Strafgerichts sind näher beschrieben unter dem Link: 

Die Aufgaben des Familiengerichts sind näher beschrieben unter dem Link:  

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