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Zivilabteilung

Die Zivilabteilung der Amtsgerichte ist zuständig für alle bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro (z.B. Verkehrsunfallsachen, Kaufsachen und Nachbarschaftsstreitigkeiten) und für Mietsachen unabhängig vom Streitwert.

Für Aufgebotsverfahren von verlorengegangenen Urkunden, von unbekannten Grundschuld-, Hypotheken- und Nachlassgläubigern und von unbekannten Grundstückseigentümern ist ebenfalls die Zivilabteilung beim Amtsgericht zuständig.