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Betreuungsgericht

Das Betreuungsgericht ist für alle Betreuungs-, Unterbringungs- und Pflegschaftsverfahren für volljährige Personen zuständig.

Weiterhin werden alle erforderlichen Genehmigungen und andere Verfahren in Betreuungssachen, wie z.B. Bestellung eines Betreuers oder Verfahrenspflegers bearbeitet.

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