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Strafabteilung

Die Strafabteilung ist zuständig für alle Strafsachen, in denen die Staatsanwaltschaft Anklage zum Strafrichter, zum Schöffengericht oder zum erweiterten Schöffengericht bzw. zum Jugendrichter oder zum Jugendschöffengericht erhebt.

Weiterhin wird hier über die Anträge der Staatsanwaltschaft auf Erlass von Strafbefehlen entschieden.

Darüber hinaus führt die Strafabteilung nach Vorlage der Akten durch die Staatsanwaltschaft das gerichtliche Bußgeldverfahren durch.