Bürger
Die Einsichtnahme in das Schuldnerverzeichnis ist jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt.
Auskünfte aus dem bundesweiten Schuldnerverzeichnis erhalten Sie seit dem 1. Januar 2013 ausschließlich online unter folgendem Link:
Die Einsicht ist für Bürger kostenpflichtig. Die Zuständigkeit für die Erhebung der Gebühr ist staatsvertraglich dem Land Nordrhein-Westfalen übertragen. Die Gebühr beträgt nach § 30 Nr. 2.3 der Sächsischen Justizorganisationsverordnung in der ab 1. Januar 2013 geltenden Fassung 4,50 Euro je übermittelten Datensatz.