Gerichtsvollzieher
Gerichtsvollzieher sind zur Einlieferung von Schuldnerverzeichniseinträgen und von Vermögensauskünften sowie zur Einsicht in das Vollstreckungsportal berechtigt. Voraussetzung ist die Teilnahme am elektronischen Datenverkehr und die Registrierung als Gerichtsvollzieher im Registrierungsdienst SAFE. Hierfür sind folgende Schritte zu durchlaufen:
Selbstanmeldung als Gerichtsvollzieher im Registrierungssystem SAFE. Bitte wählen Sie hier die Auswahlmöglichkeit " Zugang für EGVP-Nutzer anfordern". Als Kennziffer ist die XJustiz-ID der Dienstbehörde nach nebenstehendem Schema einzutragen. Als Kennziffer-Präfix ist »Justiz« einzugeben.
- https://safe.safe-justiz.de/safe-registration-client/ Zur SAFE-Registrierung
- Tabelle der Kennziffern (*.pdf, 30,12 KB)
Zulassungsbescheid und Freischaltung durch das Zentrale Vollstreckungsgericht abwarten.