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Gerichte

Auf den folgenden Seiten erhalten Sie Informationen über die Aufgaben der Gerichte. Zum Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit gehören die Amtsgerichte, die Landgerichte und das Oberlandesgericht. Daneben gibt es den Bereich der Fachgerichtsbarkeiten. Hierzu zählen die Arbeitsgerichte, die Sozialgerichte, die Verwaltungsgerichte und das Finanzgericht.

Zu den Internetauftritten der einzelnen Gerichte gelangen Sie jeweils über die Auswahl in der Box »Verwaltungsauftritte« bzw. »Verwaltungsauftritt« am rechten oberen Seitenrand nach Auswahl der Gerichtsbarkeit in der linken Navigation.

Im linken Navigationsbereich finden Sie zudem unter »Service« die wesentlichen Formulare für den Kontakt mit den Gerichten.