18.11.2022

Eine Chance auf Wiedergutmachung

© SMJusDEG I Daniel Meißner

Gemeinsam mit Ministerpräsident Michael Kretschmer informierte sich Justizministerin Katja Meier heute über den Täter-Opfer-Ausgleich in Sachsen.

Der Täter-Opfer-Ausgleich, kurz TOA, ist ein Instrument, das Gerichte oder Staatsanwaltschaften einsetzen. Er ermöglicht es, eine Straftat außergerichtlich zu klären und wiedergutzumachen. Beschuldigte oder Opfer können ihn auch selbst anregen.

In Dresden setzt der Verein für soziale Rechtspflege Dresden e.V. den Täter-Opfer-Ausgleich für jugendliche und heranwachsende Straftäterinnen und Straftäter um, die zur Tatzeit unter 21 Jahre alt waren. Ministerpräsident Michael Kretschmer und Justizministerin Katja Meier informierten sich heute gemeinsam über dessen Arbeit.

Am Anfang eines TOA stehen getrennte Gespräche der Schlichtungsstelle mit dem Opfer und den Beschuldigten. Hier klären sie die Bereitschaft für einen Täter-Opfer-Ausgleich, dessen Regeln und welche Erwartungen und Gefühle beide Seiten damit verbinden.

Erst dann bringt eine neutrale Vermittlerin oder ein Vermittler beide Seiten zusammen und schafft einen geschützten Raum. Hier erhält vor allem das Opfer eine besondere Stimme und die Möglichkeit, die Täterin oder den Täter unmittelbar mit den Folgen der Straftat zu konfrontieren. Mit einer Übereinkunft zwischen beiden Seiten zur Wiedergutmachung der Folgen der Tat soll der Konflikt gelöst werden.

Ein erfolgreich verlaufener Täter-Opfer-Ausgleich kann unter Umständen zu einer Einstellung des Ermittlungsverfahrens führen, zu Strafmilderung oder dazu, dass das Gericht von einer Strafe absieht.

Wir wollen dem Täter-Opfer-Ausgleich in Sachsen einen neuen Stellenwert geben. Deshalb führen wir derzeit in Zusammenarbeit mit der Universität Leipzig eine wissenschaftliche Studie durch. Ziel ist es, neue Impulse für den Täter-Opfer-Ausgleich in Sachsen zu erhalten, das Verfahren weiterzuentwickeln und häufiger zum Einsatz zu bringen.

Informationen zum Täter-Opfer-Ausgleich

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