19.01.2021

Freiversuch-Regel verlängert

Die Freiversuchsregelung für Studierende der Rechtswissenschaften in Sachsen ist zum zweiten Mal in Folge verlängert worden. Grund sind die Corona-Pandemie und die damit erschwerten Bedingungen. Damit wird auch das Wintersemester 2020/2021 bei der Berechnung der Freiversuchsfrist nicht berücksichtigt. In diesem Semester erbrachte Leistungsnachweise werden dennoch anerkannt.

Justizministerin Katja Meier: »Studierende sind vielfach direkt oder indirekt von Corona und den Folgen der Pandemie betroffen. Eine geordnete Prüfungsvorbereitung gerät da manches Mal ins Hintertreffen. Mit der Verschiebung des Freiversuches schaffen wir Planungssicherheit. Niemandem sollen Nachteile aus pandemiebedingten Lern- und Lebensumständen entstehen.«

Mehr Informationen beim Landesjustizprüfungsamt, Stichwort "Freiversuch".

 

ttps://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/245656

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