03.02.2021

Änderung des Juristenausbildungsgesetzes

Justizministerin Katja Meier hat am 3. Februar 2021 im Sächsischen Landtag für die Neufassung des Juristenausbildungsgesetzes geworben. Mit der beschlossenen Neufassung wird eine rechtssichere Grundlage für den Fall geschaffen, dass Bewerberinnen oder Bewerbern die Aufnahme in das Rechtsreferendariat zu versagen ist oder sie daraus entlassen werden müssen.

Mit der Änderung wird festgelegt: Wenn bei einem laufenden Ermittlungsverfahren eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr droht, soll in der Regel den Kandidaten und Kandidatinnen die Aufnahme in ein Rechtsreferendariat versagt werden, solange das Verfahren nicht abgeschlossen ist. Außerdem wird das Gesetz um einen neuen Punkt ergänzt: Wer die freiheitliche demokratische Grundordnung in strafbarer Weise bekämpft, soll nicht zum Rechtsreferendariat zugelassen werden.

Bei ihrer Rede betonte Justizministerin Katja Meier, dass mit der Vorlage das Handeln maßvoll erweitert werde, strikt im Einklang mit Artikel 12 Grundgesetz, in dem das Grundrecht auf Berufsfreiheit festgeschrieben ist. Da für Juristen und Juristinnen ein staatliches Ausbildungsmonopol besteht, wird eine solche Präzisierung durch ein Parlamentsgesetz geregelt.

 

Feinde der Demokratie und der Verfassung gehören nicht in den Kreis der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare!

Katja Meier
Sächsische Justizministerin

Explizit verwies Staatsministerin Katja Meier auf den neuen Versagungsgrund. Es gehe darum sicherzustellen, dass sich Bewerberinnen und Bewerber zum juristischen Vorbereitungsdienst im Einklang mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung bewegten. Feinde der Demokratie und der Verfassung gehörten nicht in den Kreis der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare, sagte sie im Plenum.

 
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