Sächsischer Landtag beschließt Transparenzgesetz
Der Sächsische Landtag hat am 13. Juli 2022 den vom Sächsischen Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung (SMJusDEG) erarbeiteten Entwurf des Sächsischen Transparenzgesetzes beschlossen. Am 1. Januar 2023 tritt das Gesetz in Kraft.
Mit dem »Gesetz über die Transparenz von Informationen im Freistaat Sachsen« sollen alle Bürgerinnen und Bürger einen Zugang zu Informationen der Regierung und Verwaltung des Freistaates erhalten, wie zum Beispiel Regierungsbeschlüsse, Gesetzentwürfen, Gutachten, Studien, Berichte, Informationen über Zuwendungen sowie Beteiligungen des Freistaates. Diesen Zugang erhalten sie zum einen auf Antrag, zum anderen perspektivisch auch über eine sich im Aufbau befindliche Transparenzplattform, auf der die Verwaltung die Informationen selbst zur Verfügung stellen wird.
Mit dem Beschluss bereitet der Landtag den Weg für die Umsetzung eines der zentralen Anliegen des sächsischen Koalitionsvertrages. Bisher verfügt der Freistaat Sachsen über kein Informationsfreiheitsgesetz. Diese Lücke wird das Transparenzgesetz schließen.
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