Portalthemen

Schnelleinstieg der Portalthemen

    Hauptinhalt

    Herzlich willkommen auf der Internetseite der Staatsanwaltschaft Dresden mit ihren Zweigstellen in Meißen und Pirna sowie der Außenstelle Gutenbergstraße in Dresden.

    Sie soll einen schnellen und möglichst umfassenden Überblick über die Zuständigkeit, die Aufgaben und die Erreichbarkeit der Staatsanwaltschaft Dresden sowie ihrer beiden Zweigstellen und der Außenstelle geben.

    Opfer von Straftaten finden hier wichtige Informationen und vielfältige Hinweise auf mögliche Unterstützungsangebote.

    Weiterhin gibt es Hinweise für Zeugen im Strafverfahren.

    Aktuelle Formulare sind über Verlinkung auf den Formularserver des Freistaates Sachsen abrufbar.

    Zudem finden Sie hier Informationen zum Verfahrenskomplex »Grünes Gewölbe«.

    Alle aktuellen Medieninformationen der Staatsanwaltschaft Dresden sind über einen Link zum Medienservice Sachsen abrufbar.

     

    Transparenzhinweis

    Ab dem 1. Januar 2023 hat nach dem Sächsischen Transparenzgesetz jede Person auf Antrag einen Anspruch auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt. Sobald die Sächsische Transparenzplattform im Internet errichtet ist, spätestens ab 1. Januar 2026, werden transparenzpflichtige Stellen zusätzlich verpflichtet sein, die in § 8 des Sächsischen Transparenzgesetzes genannten Informationen auf dieser Plattform zu veröffentlichen.

    Die Staatsanwaltschaft Dresden ist eine transparenzpflichtige Stelle nur, soweit Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrgenommen werden. Der Bereich der Rechtspflege und Strafverfolgung unterliegt dagegen keiner Transparenzpflicht.

     

    Zur Reduzierung von Infektionsrisiken gelten folgende Regelungen:

    Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die an einer Verhandlung teilnehmen wollen, werden gebeten, sich entsprechend auszuweisen.

    Besucherinnen und Besucher werden gebeten, die Ladung und einen Ausweis mitzubringen.

    Alle anderen Besucherinnen und Besucher werden grundsätzlich nur in dringenden Fällen und nach vorheriger Vereinbarung eines Termins oder als Zuschauer einer öffentlichen Verhandlung eingelassen.

    Bei Betreten des Gebäudes sind Sie verpflichtet, unter Vorlage Ihres Ausweises eine Besucherkarte auszufüllen. Um bei bekanntwerdenden Infektionen mögliche Kontaktpersonen informieren zu können, ist gemäß § 5 Abs. 6 SächsCoronaSchVO die Erfassung Ihrer Daten erforderlich. Diese werden ausschließlich im Fall einer auftretenden Infektion verwendet und nach vier Wochen vernichtet. Mit dem Ausfüllen der Besucherkarte bestätigen Sie, dass Sie keine Symptome einer Corona-Infektion aufweisen, nicht häuslicher Quarantäne unterliegen (z. B. wegen vorangegangenen Aufenthalts ein einem Risikogebiet) und innerhalb der letzten 14 Tage keinen engen Kontakt zu einer Person hatten, die mit dem Corona-Virus infiziert ist oder bei der ein entsprechender Verdacht vorliegt. Ein enger Kontakt bestand bei einem Abstand von weniger als 1,5 m und für mehr als 15 Minuten und ohne Mund-Nasen-Bedeckung oder bei gemeinsamem Aufenthalt von mehr als 30 Minuten in einem unzureichend gelüfteten Raum.

    Der Zutritt zur Staatsanwaltschaft ist nicht möglich, wenn Sie sich weigern die Besucherkarten auszufüllen, Symptome einer Corona-Infektion aufweisen, häuslicher Quarantäne unterliegen oder innerhalb der letzten 14 Tage engen Kontakt zu einer Person hatten, die mit dem Corona-Virus infiziert ist oder bei der ein entsprechender Verdacht vorliegt. Soweit Sie zu diesem Personenkreis zählen und zu einem Termin geladen wurden, kontaktieren Sie die Staatsanwaltschaft bitte umgehend telefonisch unter: 0351/446-0

    Aufgrund des derzeitigen Infektionsgeschehens ist auf den Gängen und öffentlichen Flächen einschließlich Fahrstühlen und Toiletten eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

    Justiz in Sachsen

    Symbolbild Justitiafigur

    Justitia (© Proxima Studio I Adobe Stock)

    Ausbildung und Beruf

    Slogan: Job mit J?

    © GenStA Dresden

    Generalstaatsanwaltschaft

    Justizgebäude (Landgericht, Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft Dresden)

    © StA Dresden

    Justizauktion

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