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Aufgaben, Zuständigkeit

Das Amtsgericht Riesa ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Nähere Informationen zu den Aufgaben der ordentlichen Gerichtsbarkeit erhalten Sie im Themenportal der sächsischen Justiz.

Die Zuständigkeiten der Amtsgerichte sind zum Teil, wie zum Beispiel bei Führung des Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregisters, bei Insolvenzsachen und Angelegenheiten der Zwangsversteigerung sowie der Zwangsverwaltung, bestimmten Amtsgerichten für mehrere Amtsgerichtsbezirke übertragen.
Im Justizportal des Bundes und der Länder wird ein bundesweites Orts- und Gerichtsverzeichnis geführt.
Der territoriale Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts Riesa ist im Verwaltungsatlas Sachsen in Kartenform dargestellt.

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