Aufgaben, Zuständigkeit
Die Zuständigkeiten der Amtsgerichte sind zum Teil, wie zum Beispiel bei Führung des Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregisters, bei Insolvenzsachen und Angelegenheiten der Zwangsversteigerung sowie der Zwangsverwaltung, bestimmten Amtsgerichten für mehrere Amtsgerichtsbezirke übertragen.
Im Justizportal des Bundes und der Länder wird ein bundesweites Orts- und Gerichtsverzeichnis geführt.
Der territoriale Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts Riesa ist im Verwaltungsatlas Sachsen in Kartenform dargestellt.