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Einzelvollstreckung

Die Zwangsvollstreckung ist das staatlich geregelte Verfahren zur zwangsweisen Durchsetzung von titulierten, zivilrechtlichen Leistungs- und Haftungsansprüchen.

Das Hauptaufgabengebiet ist der Erlass von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen für die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen (z.B. Kontopfändungen oder die Pfändung von Arbeitsentgelt).

In der Einzelvollstreckungsabteilung können auch die Anträge für die Gerichtsvollzieher des jewiligen Amtsgerichtsbezirks eingereicht werden.