Sächsisches Anwaltsgericht
Das Sächsische Anwaltsgericht
Das Sächsische Anwaltsgericht ist ein unabhängiges staatliches Gericht.
Die Dienstaufsicht über das Anwaltsgericht führt die Landesjustizverwaltung (§ 92 Abs. 3 BRAO), namentlich das Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung.
Anwaltsgerichte werden für die Bezirke der Rechtsanwaltskammern gebildet (§ 92 Abs. 1 BRAO), die wiederum für die Bezirke der bundesdeutschen Oberlandesgerichte eingerichtet werden und in diesen ihren Sitz haben (§ 60 Abs. 1 BRAO). Das Sächsische Anwaltsgericht mit Sitz in Dresden ist das alleinige Anwaltsgericht im Freistaat Sachsen.
Der Aufgabenkreis des Anwaltsgerichts umfasst die Rechtsprechung in berufsrechtlichen Disziplinarsachen.
Beurteilung, Ahndung, Nachprüfung
Hierunter fallen zum einen die Beurteilung und Ahndung anwaltlicher Pflichtverletzungen, die im Rahmen der anwaltlichen Berufsausübung geschehen sind (§§ 113 ff. BRAO), zum anderen die gerichtliche Nachprüfung bestimmter berufsrechtlicher Entscheidungen der Rechtsanwaltskammer Sachsen auf den Antrag des betroffenen Rechtsanwalts hin (§ 74 a BRAO).
Der Katalog anwaltsgerichtlicher Maßnahmen im Verfahren nach den §§ 113 ff. BRAO ist in § 114 BRAO geregelt und reicht von einer Warnung (§ 114 Abs. 1 Nr. 1 BRAO) bis zur Ausschließung aus der Rechtsanwaltschaft (§ 114 Abs. 1 Nr. 5 BRAO), die auch als vorläufige Maßnahme angeordnet werden kann (§§ 150 ff. BRAO).
Rechtsmittel
Gegen Urteile des Anwaltsgerichts im Verfahren nach den §§ 113 BRAO ist das Rechtsmittel der Berufung zum Anwaltsgerichtshof (AGH) gegeben (§ 143 BRAO); im Falle des Sächsischen Anwaltsgerichts ist dies der Sächsische Anwaltsgerichtshof. Gegen ein vorläufiges Berufs- und Vertretungsverbot ist die sofortige Beschwerde zulässig (§§ 150, 157 BRAO). Gegen Entscheidungen im Verfahren nach § 74 a BRAO, dem Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen Rügen der Rechtsanwaltskammer, findet kein Rechtsmittel statt.
Anwendbare Vorschriften
Der Ablauf des anwaltsgerichtlichen Verfahrens wird - ergänzend zu den Vorschriften der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)- durch einzelne entsprechend anwendbare Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) und des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) gestaltet.
Organisation des Sächsischen Anwaltsgerichts
Das Sächsische Anwaltsgericht besteht aus zwei Kammern, deren Zuständigkeiten und Befugnisse durch eine Geschäftsordnung und einen jährlichen Geschäftsverteilungsplan organisiert sind:
Geschäftsordnung
[Download,*.pdf, 0,11 MB]Bestätigung des Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung vom 25.01.2023
[Download,*.pdf, 0,39 MB]Geschäftsverteilungsplan für das Geschäftsjahr 2024 vom 15.12.2023
[Download,*.pdf, 1,05 MB]
Geführt wird das Anwaltsgericht durch den Geschäftsleitenden Vorsitzenden, der zugleich als Vorsitzender einer der beiden Kammern des Gerichts fungiert. Jede der zwei Kammern setzt sich aus einem oder einer Vorsitzenden und zwei Beisitzern zusammen. Jeweils einer der Beisitzer hat die Stellung eines stellvertretenden Vorsitzenden.
Entschieden wird der jeweilige Fall von dem Vorsitzenden und den Beisitzern gemeinsam. Eines der Kammermitglieder erhält geschäftsplanmäßig die Berichterstattung übertragen. Die Zuständigkeit der Berichterstattung ist in den Kammern jeweils durch eine kammerinterne Geschäftsverteilung geregelt.
Zu Mitgliedern des Anwaltsgerichts (Anwaltsrichter) können ausschließlich Rechtsanwälte ernannt werden, die der Rechtsanwaltskammer Sachsen angehören (§ 94 Abs. 1 BRAO), seit mindestens 5 Jahren ohne Unterbrechung anwaltlich tätig sind und auch im Übrigen die Voraussetzungen der §§ 65, 66 BRAO erfüllen, also wählbar für den Vorstand der Rechtsanwaltskammer sind, § 94 Abs. 3 S. 1 BRAO.
Die Mitglieder des Anwaltsgerichts werden für die Dauer von 5 Jahren von der Landesjustizverwaltung ernannt und können wieder berufen werden, § 94 Abs. 4 BRAO.
Geschäftsleitender Vorsitzender des Sächsischen Anwaltsgerichts
Rechtsanwalt Andrej Klein
1. Kammer
Vorsitzende
Rechtsanwältin Caroline Kager, Dresden
stellvertretender Vorsitzender
Rechtsanwalt Hansjörg Elbs, Dresden
Rechtsanwalt Christoph Tiemann, Plauen
2. Kammer
Vorsitzender
Rechtsanwalt Andrej Klein, Dresden
stellvertretender Vorsitzender
Rechtsanwalt Stefan Katzorke, Chemnitz
Rechtsanwältin Katrin Niederl, Dresden
Ihre Anprechpartnerinnen: Frau Kerstin Müller und Frau Anne Schubert
Postanschrift:
Anwaltsgericht im Bezirk der Rechtsanwaltskammer des Freistaates Sachsen
Glacisstraße 6
01099 Dresden
beA-ID
DE.BRAK.86b31eaa-7215-4c9f-848e-5d6fa13ff56c.964dTelefon:
(+49) (0)351-31 85 910Telefax:
(+49) (0)32-2 23 12 33 63kerstin.mueller@rak-sachsen.de