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Finanzgerichtsbarkeit

Das Finanzgericht ist zuständig für
  • Steuer- und Abgabenangelegenheiten,
  • Kindergeldangelegenheiten sowie
  • Zoll-, Verbrauchsteuer- und Finanzmonopolsachen.

Die Senate des Finanzgerichts setzen sich aus drei Berufsrichtern und zwei ehrenamtlichen Richtern zusammen.

Die Entscheidungendes Finanzgerichts können im Rahmen der von den Gesetzen vorgesehenen Rechtsmittel vom Bundesfinanzhof auf ihre Richtigkeit überprüft werden.

Informationen zu den Rechtswegen zu den Finanzgerichten finden Sie im Amt24 unter