Sozialgerichtsbarkeit
Die Sozialgerichtsbarkeit ist zuständig für Streitigkeiten in Angelegenheiten
- der gesetzlichen Rentenversicherung,
- der gesetzlichen Krankenversicherung,
- der gesetzlichen Unfallversicherung,
- der Arbeitslosenversicherung,
- des Schwerbehindertenrechts,
- der sozialen Entschädigung,
- des Vertragsarztrechts,
- der Sozialhilfe,
- der Grundsicherung für Arbeitssuchende.
Informationen zu den Rechtswegen zu den Sozialgerichten finden Sie im Amt24 unter
Rechtsweg zu den Sozialgerichten
Weiterführende Informationen inklusive einer umfangreichen Entscheidungsdatenbank finden Sie auf der Webseite der Sozialgerichtsbarkeiten der Bundesländer und des Bundessozialgerichts.