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Registergericht

Das Amtsgericht führt als Registergericht das Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts-, Vereins- und Güterrechtsregister für den gesamten Regierungsbezirk Dresden.

Nach dem Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) sind seit dem 01.01.2007 alle Anmeldungen und Dokumente zum Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister nur noch in elektronischer Form einzureichen.

Seit dem 1. August 2010 können beim Amtsgericht Dresden auch die Anmeldungen und Dokumente zum Vereinsregister elektronisch eingereicht werden.

Zum Güterrechtsregister erfolgt die Einreichung wie bisher in Papierform.

Die gesetzlich vorgeschriebenen Veröffentlichungen des Registergerichts Dresden erfolgen grundsätzlich nur noch im Internet (Link zum Handelsregister siehe nachstehend)

Für das Amtsgericht Dresden wurde die Sächsische Zeitung als Bekanntmachungsblatt bestimmt.

Veröffentlichungen eines Vereins sind gegebenenfalls in dem Blatt bekannt zumachen, welches vom Amtsgericht am Sitz des Vereins dazu bestimmt wurde. Bitte fragen Sie daher gegebenenfalls bei dem Amtsgericht nach, in dessen Bezirk Ihr Verein seinen Sitz hat.

Die Register sowie die Schriftstücke/Dokumente, die zu den Registern eingereicht werden und der unbeschränkten Einsicht unterliegen, kann jedermann einsehen. Ebenso können von den Registern und den eingereichten Unterlagen Ausdrucke erteilt werden. Diese sind gebührenpflichtig.

Auskünfte werden aufgrund gesetzlicher Vorschriften und nach persönlicher Vorsprache oder eines schriftlichen Antrages per Post, Fax oder per E-Mail erteilt durch:

  • Gewährung persönlicher Einsichtnahme in die Register sowie in die zum Register eingereichten Schriftstücke;
  • Gebührenpflichtige Erteilung von amtlichen bzw. nichtamtlichen Ausdrucken (nichtamtlich: 10 EUR; amtlich: 20 EUR) bzw. in Form von Abschriften/Ausdrucken der zu den Registern eingereichten Dokumente (Gebühr richtet sich nach der Anzahl der Seiten).

Die Einsicht kann auch online per Internet im gemeinsamen Registerportal der Länder vorgenommen werden.

Ein Anspruch auf allgemeine Auskunft durch schriftliche Beantwortung von Anfragen besteht nicht. Aus diesem Grund werden Anfragen durch gebührenpflichtige Erteilung o.g. Unterlagen beantwortet.

Telefonische Auskünfte aus den Registern sind gesetzlich nicht vorgesehen und werden nicht erteilt.

Auskünfte zu laufenden Verfahren erhalten Sie über den zuständigen Sachbearbeiter, den Sie dem Briefkopf der Schreiben des Registergerichts entnehmen können.

Besucheradresse:
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
Haltestelle: Stauffenbergallee

Telefon: +49 351 446-0

Telefax: +49 351 446-3699

E-Mail: Anforderung eines Registerausdrucks

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