Zwangsvollstreckungsabteilung
Die Abteilung für Zwangsvollstreckungssachen, auch Vollstreckungsgericht genannt, bearbeitet im Wesentlichen Verfahren zur Durchsetzung gerichtlicher Entscheidungen, die einen vollstreckungsfähigen - meist geldwerten – Inhalt haben.
Hauptsächlich werden Anträge auf Erlass eines Pfändungs-und Überweisungsbeschlusses, Anträge auf Prozesskostenhilfe, Widersprüche, Anträge auf Sockelbetragserhöhungen, Räumungsschutzanträge, Anträge auf Erlass eines Haftbefehls, Anträge auf Durchsuchungsanordnung und Rechtsmittel durch Rechtspfleger und Richter bearbeitet.
Ein weiteres Organ der Zwangsvollstreckung ist der Gerichtsvollzieher. Dieser führt auf Antrag des Gläubigers und durch Vorlage eines vollstreckbaren Titels die Pfändung beim Schuldner durch. Weiterhin können die Abnahme einer Vermögensauskunft, die Räumung einer Wohnung oder eines Objekts, Zustellungen, die Durchsetzung eines Haftbefehls oder einer Durchsuchungsanordnung beantragt werden. Schuldner, die die Vermögensauskunft abgegeben oder ohne Grund verweigert haben, werden in das zentral geführte Schuldnerverzeichnis eingetragen.
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