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Rechtsantragsstelle

In der Rechtsantragstelle findet keine Rechtsberatung statt, diese ist nach dem Rechtsberatungsgesetz den Rechtsanwälten vorbehalten.

Eine persönliche Vorsprache ist nur in besonders eiligen Angelegenheiten und nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. Bitte wenden Sie sich dazu an die Rechtsantragstelle unter 0351/446-3170. Eine telefonische Erreichbarkeit ist jeweils Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und Dienstag sowie Donnerstag zusätzlich von 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr gewährleistet. 
Ihre Fragen nehmen wir auch unter unten angegebener E-Mail Adresse entgegen.

Hinweis: Eine Antragstellung per E-Mail ist in sämtlichen Rechtssachen nicht zulässig.
Anträge müssen schriftlich per Post bei Gericht eingehen (Ausnahme: Einreichung des Antrages auf elektronischem Weg nach § 130a ZPO.)

Die Rechtsantragstelle ist organisatorisch der Zwangsvollstreckungsabteilung zugeordnet. Es können u.a. Anträge zu Protokoll der Geschäftsstelle gegeben und Vordrucke abgeholt werden.

Für Ihre Anträge können Sie die amtlich festgestellten Antragsformulare verwenden (wie z.B. Antrag auf Beratungshilfe, Zwangsvollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher u.a.). Die Formulare sind über das Themenportal der sächsischen Justiz abrufbar

Daneben stellt Ihnen das Amtsgericht Dresden auch Muster zur Verfügung. Diese sind in den jeweiligen Unterabschnitten der einzelnen Abteilungen abrufbar.

Rechtsantragsstelle für Familien- und Zivilangelegenheiten

Besucheradresse:
Roßbachstraße 6
01069 Dresden

Die Rechtsantragstelle befindet sich in der 2. Etage in den Zimmern N 2.12, N 2.14 und N 2.17.

Telefon: +49 351 446-3170

E-Mail: RAST-Hauptstelle@agdd.justiz.sachsen.de

Rechtsantragsstelle für Insolvenz-, Betreuungs- und Zwangsvollstreckungsangelegenheiten

Besucheradresse:
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
Haltestelle: Stauffenbergallee

Telefon: +49 351 446-3487

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