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Familienabteilung

 

In Sorgerechtsangelegenheiten sind Anträge in folgenden Fällen beispielsweise denkbar:

bei gemeinsamem Sorgerecht:

  • Antrag auf Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil
  • Antrag auf Übertragung einzelner Teile des Sorgerechts auf einen Elternteil (z.B. Aufenthaltsbestimmungsrecht)
  • Antrag auf Übertragung der Entscheidungsbefugnis in einzelnen Angelegenheiten auf einen Elternteil, wenn die Eltern sich über eine wesentliche Angelegenheit nicht einigen können (z.B. Art der Schule)

bei alleinigem Sorgerecht der Mutter:

  • Antrag des Kindesvaters auf Übertragung des Sorgerechts auf die Eltern gemeinsam, sofern die Kindesmutter die Beurkundung vor dem Jugendamt nicht vornimmt, mithin der gemeinsamen Sorge nicht zustimmt
  • Antrag des Kindesvaters auf Übertragung des Sorgerechts auf diesen allein

 

In Umgangsangelegenheiten sind Anträge in folgenden Fällen beispielsweise denkbar:

  • Antrag auf (konkrete) Regelung des Umgangs
  • Antrag auf Umgangsausschluss des anderen Elternteils bzw. eines Dritten

In Abstammungssachen sind folgende Anträge beispielsweise denkbar:

  • Antrag auf Vaterschaftsanfechtung (die rechtliche Vaterschaft besteht aufgrund der Tatsache, dass
    • das Kind in der Ehe geboren wurde oder
    • die Vaterschaft anerkannt wurde)

Wichtig: Die Frist für die Anfechtung beträgt für die Beteiligten grundsätzlich 2 Jahre ab Kenntnis der Umstände, die gegen die rechtliche Vaterschaft sprechen; für das Kind beginnt diese Frist erst ab Vollendung des 18. Lebensjahres.

  • Antrag auf Feststellung, dass der Mann,
    • mit dem die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet war oder
    • der die Vaterschaft anerkannt hat, nicht der leibliche Vater des Kindes ist

 

  • Antrag auf Feststellung, dass der mutmaßliche Vater der (leibliche) Vater des Kindes ist (wenn der mutmaßliche Vater die Vaterschaft vor dem Jugendamt nicht anerkennt)

In Gewaltschutzsachen sind Anträge beispielsweise denkbar, wenn:

Voraussetzungen:

  • vorsätzliche Verletzung von Körper, Gesundheit oder Freiheit einer Person durch eine andere und/oder,
  • Androhung dieser Verletzungen und/oder,
  • Eindringen in die Wohnung der anderen Person oder deren befriedetes Besitztum (auch Arbeitsstelle und/oder,
  • unzumutbare Belästigungen (Stalking) gegen den Willen der Person.

Vorgenannte Voraussetzungen sind hinsichtlich Tathandlung, Tatzeit, Tatort und Umfang der Verletzungen konkret darzulegen.

Der Antrag richtet sich:

  • auf Unterlassen bestimmter Handlungen durch den Antragsgegner (u.a. Näherungsverbot, Unterlassen von Drohungen, Unterlassen von Kontaktaufnahmen jeglicher Art usw.) und/oder,
  • auf Verweisung aus der Wohnung (Ziel ist die Entfernung des Antragsgegners aus der Wohnung des Antragstellers, meist im Anschluss an eine polizeiliche Verfügung).

In Unterbringungssachen sind Anträge in folgenden Fällen beispielsweise denkbar:

  • Antrag auf Erteilung einer familiengerichtlichen Genehmigung zur (geschlossenen) Unterbringung eines minderjährigen Kindes zwecks Diagnostik und Therapie

Wichtig:

  • bei gemeinsamer elterlicher Sorge müssen beide Elternteile den Antrag stellen, bzw. muss eine Vollmacht des nicht erschienenen Elternteils vorgelegt werden
  • sind Gutachten/ärztliche Zeugnisse über die Notwendigkeit und voraussichtliche Dauer der geschlossenen Unterbringung bereits vorhanden, sollten diese mit eingereicht werden
  • Die Genehmigung der geschlossenen Unterbringung des Kindes in einer Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie kann erst erteilt werden, wenn ein aktuelles ärztliches Gutachten bzw. bei einer einstweiligen Anordnung ein ärztliches Zeugnis eines Facharztes über die Notwendigkeit und voraussichtliche Dauer der geschlossenen Unterbringung vorliegt. Die insoweit notwendigen Ermittlungen werden vom Gericht veranlasst.

Weiter sind sonstige Anträge wie folgt denkbar:

  • Antrag auf Bestellung eines Vormunds, insbesondere bei minderjährigen Müttern
  • Antrag auf Anordnung einer Ergänzungspflegschaft für minderjährige Kinder bei Verhinderung der sorgeberechtigten Eltern/des allein sorgeberechtigten Elternteils
  • Antrag auf Erteilung einer familiengerichtlichen Genehmigung für ein Rechtsgeschäft (z.B. für eine Erbausschlagung, für ein Grundstücksgeschäft usw.)
Besucheradresse:
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01069 Dresden
Haltestelle: Sachsenallee

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