Zivilabteilung
Die Zivilabteilung des Amtsgerichts Dresden ist zuständig für alle erstinstanzlichen bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten bis zu einem Streitwert von 5.000 EUR (z.B. Verkehrsunfallsachen, Kaufsachen und Nachbarschaftsstreitigkeiten).
Außerdem ist die Zivilabteilung unabhängig vom Streitwert zuständig für Rechtsstreitigkeiten in Miet- und Wohnungseigentumssachen.
Seit dem 01.05.2007 sind im Zuge der Einführung des Automatisierten Mahnverfahrens sämtliche Anträge auf Erlass von Mahnbescheiden an das Zentrale Mahngericht in Staßfurt, Sachsen-Anhalt zu richten. Beim Amtsgericht Dresden werden die Verfahren weiterbearbeitet, die bis zum 30.04.2007 hier eingegangen sind.
Ausführliche Informationen zum Automatisierten Mahnverfahren finden Sie im Themenportal der Justiz unter:
Aufgebotsverfahren von verlorengegangenen Urkunden, von unbekannten Grundschuld-, Hypotheken- und Nachlassgläubigern und von unbekannten Grundstückseigentümern bearbeitet beim Amtsgericht Dresden ebenfalls die Zivilabteilung.
- weitergehende Informationen zum Aufgebotsverfahren (*.pdf, 0,19 MB)
- Muster für einen Antrag auf Durchführung des Aufgebotsverfahrens zur Kraftloserklärung eines Sparbuches (*.pdf, 0,22 MB)
- Muster für einen Antrag auf Durchführung des Aufgebotsverfahrens zur Kraftloserklärung eines Grundschuld- oder Hypothekenbriefes (*.pdf, 0,22 MB)
- Muster für einen Antrag auf Durchführung des Aufgebotsverfahrens zur Kraftloserklärung einer Orderschuldverschreibung (*.pdf, 0,22 MB)
Roßbachstraße 6
01069 Dresden
Haltestelle: Sachsenplatz
Telefon: +49 351 446-0
Telefax: +49 351 446-3999