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Nachlassabteilung

Das Amtsgericht Dresden ist als Nachlassgericht immer dann zuständig, wenn der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz in der Stadt Dresden hatte. Ausschlagungserklärungen werden in Amtshilfe für Personen mit Wohnsitz Dresden aufgenommen. In die Zuständigkeit des Nachlassgerichtes fallen u.a. folgende gebührenpflichtige Tätigkeiten.

Erbausschlagungserklärungen können vom Amtsgericht und auch von jedem deutschen Notar beurkundet werden. Einen Notar in Ihrer Nähe finden Sie über die Internetseite der Bundesnotarkammer.

Formlose schriftliche Erbausschlagungserklärungen und Erbausschlagungen per E-Mail sind unwirksam.

Wollen Sie einen Erbschein beantragen, so finden Sie untenstehend die Anträge und erforderliche Vollmachten.

Beachten Sie bitte unbedingt das anliegende Merkblatt zur Beantragung eines Erbscheins. Hier finden Sie alle Hinweise auf erforderliche Unterlagen und einzureichende Urkunden.

Der Antrag sowie die erforderlichen Unterlagen sind per Post einzureichen. Eine Einreichung per E-Mail ist unzulässig.

  • Ein zu Hause aufbewahrtes Testament ist unverzüglich nach dem ersten Sterbefall abgabepflichtig, gem. § 2259 BGB.
  • Reichen Sie bitte neben dem Original der Sterbeurkunde des Verstorbenen, bei gemeinschaftlichem Testament auch die Eheurkunde (Kopie) sowie eventuelle Sterbeurkunde (Kopie) des Ehegatten, ein.
  • Daneben wird eine Liste aller Personen – einschließlich deren Postanschriften und Geburtsdaten –benötigt, die, wenn es kein Testament gäbe, als gesetzliche Erben in Frage kommen (z.B. Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner, Kinder, Enkel, Eltern, Geschwister), weil diese von der Testamentseröffnung in Kenntnis zu setzen sind.
  • Wollen Sie ein handschriftliches Testament beim Amtsgericht in amtliche Verwahrung geben, so reichen Sie bitte Ihre Geburtsurkunde in Kopie ein. Damit im Falle Ihres Todes festgestellt werden kann, bei welchen Gerichten Testamente hinterlegt sind, wird die Hinterlegung im Zentralen Testamentsregister (Bundesnotarkammer Berlin) erfasst. Dafür ist zur eindeutigen Identifizierung Ihrer Person auch die Angabe Ihres Geburtsstandesamtes und der Geburtenregisternummer erforderlich.
  • Handelt es sich um ein gemeinschaftliches Testament, so reichen Sie bitte auch die Eheurkunde in Kopie ein.
  • Zusätzlich werden Kopien der Personalausweise /Pass mit Meldebestätigung benötigt.
  • Die Hinterlegung ist gebührenpflichtig; für die Registratur beim Amtsgericht werden 75,00 EUR und für die Registratur im Zentralen Testamentsregister pro Person 15,50 EUR erhoben. Die Rechnungen werden übersandt.

Eine persönliche Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Die Ansprechpartner und Telefonnummern des Nachlassgerichtes sind auf der Startseite des Internetauftritts des Amtsgerichts Dresden veröffentlicht. Sie erreichen das Nachlassgericht für Terminanfragen auch unter der auf dieser Seite angegebenen Mailadresse ("So finden Sie uns").

Geben Sie bei Ihren Anfragen bitte den Namen des Verstorbenen, das Sterbedatum, Ihren Namen und Ihre Anschrift, sowie Ihre Telefonnummer zur Terminvereinbarung an.

Weitere Hinweise und amtliche Formulare finden Sie im Themenportal der sächsischen Justiz.

Besucheradresse:
Roßbachstraße 6
01069 Dresden
Haltestelle: Sachsenallee

Telefon: +49 351 446-0

Telefax: +49 351 446-3280

E-Mail: nachlassabteilung@agdd.justiz.sachsen.de

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