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Nachlassabteilung

Das Amtsgericht Dresden ist als Nachlassgericht immer dann zuständig, wenn der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz in der Stadt Dresden hatte. In die Zuständigkeit des Nachlassgerichtes fallen u.a. folgende gebührenpflichtige Tätigkeiten:

Wollen Sie ein privatschriftliches Testament beim Amtsgericht in amtliche Verwahrung geben, so reichen Sie bitte auch Ihre Geburtsurkunde in Kopie ein. Damit im Falle Ihres Todes festgestellt werden kann, bei welchen Gerichten Testamente hinterlegt sind, wird die Hinterlegung in einem zentralen Testamentsregister erfasst. Dafür ist zur eindeutigen Identifizierung Ihrer Person auch die Angabe Ihres Geburtsstandesamtes und der Geburtenregisternummer erforderlich.

Handelt es sich um ein gemeinschaftliches Testament, so reichen Sie bitte auch die Eheurkunde in Kopie ein.

Soll nach dem Tod einer Person ein Testament oder Erbvertrag vom Amtsgericht eröffnet werden, so reichen Sie bitte neben dem Original der Sterbeurkunde des Verstorbenen  und bei gemeinschaftlichem Testament auch die Eheurkunde (Kopie)  sowie eventueller Sterbeurkunde (Kopie) des Ehegatten ein. Daneben wird eine Liste aller Personen – einschließlich deren Postanschriften und Geburtsdaten –benötigt, die, wenn es kein Testament gäbe, als gesetzliche Erben in Frage kommen (z.B. Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner, Kinder, Enkel, Eltern, Geschwister), weil diese von der Testamentseröffnung in Kenntnis zu setzen sind.

Wollen Sie einen Erbschein beantragen, so sind außer der Sterbeurkunde des Verstorbenen auch Personenstandsurkunden (Geburts-, Ehe-, Sterbeurkunden, auch in Form des Familienstammbuchs) aller in Betracht kommenden Miterben einschließlich bereits „weggefallener“ Personen (z.B. vor dem Erblasser verstorbene Ehegatten oder Kinder) vorab in Kopie vorzulegen, um deren Verwandtschaftsverhältnis zu dem Verstorbenen zu belegen.
Auch in diesem Fall müssen alle Miterben mit Postanschriften benannt werden.
Außerdem ist es hilfreich, Vollmachten aller übrigen Miterben vorzulegen, die Sie zur Antragstellung ermächtigen. Andernfalls müsste das Gericht diese Personen vor der Erteilung des Erbscheins zu dem Antrag anhören, was zu einer vermeidbaren Verzögerung führen kann.

Der Antrag sowie die erforderlichen Unterlagen sind per Post einzureichen. Eine Einreichung per E-Mail ist unzulässig.
Erst im Termin zur Entgegennahme des Erbscheinsantrages sind sämtliche Urkunden im Original vorzulegen.

Erbausschlagungserklärungen können auch von jedem deutschen Notar beurkundet werden. Einen Notar in Ihrer Nähe finden Sie über die Internetseite der Bundesnotarkammer.

Eine persönliche Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Die Ansprechpartner und Telefonnummern des Nachlassgerichtes sind auf der Startseite des Internetauftritts des Amtsgerichts Dresden veröffentlicht. Sie erreichen das Nachlassgericht für Terminanfragen auch unter der auf dieser Seite angegebenen Mailadresse.
Anträge können nicht per E-Mail gestellt werden; insbesondere Erbausschlagungen sind per E-Mail unwirksam.
Geben Sie bei Ihren Anfragen bitte den Namen des Verstorbenen, das Sterbedatum, Ihren Namen und Ihre Anschrift, sowie Ihre Telefonnummer an.

Weitere Hinweise und amtliche Formulare finden Sie im Themenportal der sächsischen Justiz.

Besucheradresse:
Roßbachstraße 6
01069 Dresden
Haltestelle: Sachsenallee

Telefon: +49 351 446-0

Telefax: +49 351 446-3280

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