Insolvenzabteilung
Das Amtsgericht führt als Insolvenzgericht die Verfahren der Insolvenzordnung für die Bezirke der Landgerichte Dresden und Görlitz durch.
Die Insolvenzordnung kennt verschiedene Verfahrensarten, nämlich
- das Regelinsolvenzverfahren
- das Verbraucherinsolvenzverfahren
- besondere Insolvenzverfahren.
Zwischen diesen Verfahren besteht kein Wahlrecht. Sind die Voraussetzungen eines Verfahrens vollständig erfüllt, ist die jeweilige Verfahrensart zwingend.
Dem Regelinsolvenzverfahren unterfallen:
- alle natürlichen Personen, die bei Antragstellung selbstständig wirtschaftlich tätig sind, also einen eigenen Betrieb haben;
- alle natürlichen Personen, die zwar eine früher ausgeübte selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit inzwischen aufgegeben haben, bei Antragstellung aber
- mehr als 19 Gläubiger haben oder
- Schulden aus Arbeitsverhältnissen bestehen (Lohn, Gehalt,
Sozialversicherungsbeiträge oder Lohnsteuer für Arbeitnehmer),
oder - deren Vermögensverhältnisse aus sonstigen Gründen nicht überschaubar sind;
- juristische Personen des Privatrechts (z.B. GmbH, AG, e.V.);
- juristische Personen des öffentlichen Rechts (z.B. Innungen, Kreishandwerkerschaften) mit Ausnahme der juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die aufgrund Gesetzes nicht insolvenzfähig sind (z.B. der Bund, die Bundesländer, Gemeinden);
- die Gesellschaften und Vereine ohne Rechtspersönlichkeit (z.B. OHG, KG, GbR)
Dem Verbraucherinsolvenzverfahren unterfallen:
- alle natürlichen Personen, die eine wirtschaftlich selbstständige Tätigkeit nicht ausüben und nie ausgeübt haben, unabhängig von der Anzahl der Gläubiger;
- alle natürlichen Personen, die eine frühere wirtschaftlich selbstständige Tätigkeit vor Antragstellung aufgegeben haben, soweit
- sie weniger als 20 Gläubiger bei Antragstellung haben und
- keine Schulden aus Arbeitsverhältnissen bestehen (Lohn, Gehalt, Sozialversicherungsbeiträge oder Lohnsteuer für Arbeitnehmer) und
- die Vermögensverhältnisse überschaubar sind.
Die besonderen Insolvenzverfahren sind:
- Nachlassinsolvenzverfahren;
- Insolvenzverfahren über das Gesamtgut einer fortgesetzten Gütergemeinschaft;
- Insolvenzverfahren über das gemeinschaftlich verwaltete Gesamtgut einer Gütergemeinschaft;
- Partikularinsolvenzverfahren gegen die inländische Niederlassung eines im Ausland ansässigen Schuldners;
- Sekundärinsolvenzverfahren über das inländische Vermögen eines Schuldners, gegen den bereits ein ausländisches Insolvenzverfahren (Hauptinsolvenzverfahren) geführt wird.
Fragen zur Erteilung von Negativbescheinigungen können Sie über Negativbescheinigung@agdd.justiz.sachsen.de an uns richten.
- Antrag auf ein Negativzeugnis natürliche Person (Bürger) (*.pdf, 0,19 MB)
- Antrag auf ein Negativzeugnis juristische Person (*.pdf, 0,26 MB)
- Merkblatt Verbraucherinsolvenzverfahren (*.pdf, 0,45 MB)
- Themenportal der sächsischen Justiz Über diesen Link finden Sie weitere Hinweise und amtliche Formulare.
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Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
Haltestelle: Stauffenbergallee
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