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Hinweise für Zeugen

 

Allgemeine Hinweise für Zeugen erhalten Sie hier:

Hinweise zur Entschädigung von Zeugen

Wenn Ihnen durch Ihre Zeugenvernehmung Auslagen entstehen (z.B. Fahrtkosten oder Verdienstausfall), werden Ihnen diese im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten erstattet. Den Antrag auf Zeugenentschädigung können Sie schriftlich oder persönlich innerhalb von 3 Monaten beim Amtsgericht Eilenburg stellen.

Die Entschädigung für Zeugen wird grundsätzlich auf ein Bankkonto überwiesen.
Bringen Sie deshalb bitte zum Verhandlungstermin Ihre Bankverbindung mit.

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