Hauptinhalt

Strafabteilung

Die Strafabteilung ist zuständig für alle Strafsachen, in denen die Staatsanwaltschaft Anklage zum Strafrichter, zum Schöffengericht oder zum erweiterten Schöffengericht bzw. zum Jugendrichter oder zum Jugendschöffengericht erhebt.

Weiterhin wird hier über die Anträge der Staatsanwaltschaft auf Erlass von Strafbefehlen entschieden.

Darüber hinaus führt die Strafabteilung nach Vorlage der Akten durch die Staatsanwaltschaft das gerichtliche Bußgeldverfahren durch.

Wenn Sie als Zeuge geladen wurden, erhalten Sie hier weitere Informationen:

 

Informationen für Opfer von Straftaten erhalten Sie hier:

 

Wenn Sie einen Pflichtverteidiger benötigen, können Sie sich über die Rechtsanwaltskammer Sachsen informieren. Die Rechtsanwaltskammer Sachsen bietet auf Ihrer Internetseite ein tagaktuelles Pflichtverteidigerverzeichnis an.

zurück zum Seitenanfang