Nachlassgericht
Zur Entzerrung des Besucheraufkommens und für einen bürgerfreundlichen Verfahrensablauf bitten wir nach wie vor um vorherige Terminvereinbarung vor Ihrem Erscheinen. Telefonisch erreichen Sie das Nachlassgericht wie folgt: 03423/654321, 654322 oder 654459.
Die Abgabe von Unterlagen ist jederzeit auf dem Postweg, über den Nachtbriefkasten im Außenbereich des Amtsgerichts oder per Fax (03423/654402) oder möglich.
Für die Vorbereitung einer Erbausschlagung finden Sie den entsprechenden Vordruck auf der Internetseite des Amtsgerichtes Eilenburg. Übersenden Sie diesen bitte ausgefüllt per Fax oder per Post. Bitte notieren Sie auch eine Telefonnummer, unter welcher sie tagsüber erreichbar sind. Das Nachlassgericht setzt sich dann umgehend mit Ihnen wegen einer Terminvereinbarung in Verbindung oder sendet Ihnen einen Termin zu. Zum Termin zur Beurkundung Ihrer Erbausschlagung bringen Sie bitte die Sterbeurkunde oder das gerichtliche Schreiben, Ihren Personalausweis oder Reisepass sowie ggf. eine Sorgerechtserklärung für minderjährige Kinder mit. Es wird darauf hingewiesen, dass derzeit Ausschlagungserklärungen von maximal 2 Personen gleichzeitig beurkundet werden können. Alternativ wenden Sie sich bitte zur Beurkundung von Erbausschlagungen an einen Notar freier Wahl.
Benötigen Sie einen Erbschein, finden Sie die erforderlichen Formulare ebenfalls auf der Internetseite des Amtsgerichtes Eilenburg. Reichen Sie diese ebenfalls schriftlich oder per Fax (03423/654402) ein. Erforderliche Urkunden können dem Antrag zunächst als Kopie beigefügt werden. Sie erhalten im Anschluss schriftlich Mitteilung über das weitere Vorgehen. Alternativ wenden Sie sich bitte an einen Notar freier Wahl.
Abgabe von Verfügungen von Todes wegen
- möchten Sie ein Testament des Erblassers nach dem Tod bei Gericht einreichen, so können Sie dies unter Beifügung der Sterbeurkunde tun;
- möchten Sie Ihr Testament in die amtliche Verwahrung geben, fügen Sie dem Antrag bitte das Testament sowie Ihre Geburtsurkunde bzw. Eheurkunde bei
Rücknahme von hier verwahrten Verfügungen von Todes wegen
Vereinbaren Sie vorab einen Termin. Mitzubringen sind der Personalausweis oder Reisepass und der Hinterlegungsnachweis)
Sofern eine persönliche Vorsprache gewünscht wird, vereinbaren Sie bitte auch hierfür vorab einen Termin.