Familiengericht
Bei dem Familiengericht werden folgende Verfahren bearbeitet:
- Verfahren in Ehesachen
- Verfahren in Scheidungssachen mit allen Folgesachen
- Verfahren in Kindschaftssachen
- Verfahren in Abstammungssachen
- Verfahren in Adoptionssachen
- Verfahren in Ehewohnungs- und Haushaltssachen
- Verfahren in Gewaltschutzssachen
- Verfahren in Versorgungsausgleichssachen
- Verfahren in Unterhaltssachen
- Verfahren in Güterrechtssachen
- Verfahren in Lebenspartnerschaftssachen
Zu den Kindschaftssachen gehören auch Verfahren zur Regelung des Umgangs
und zur Regelung der elterlichen Sorge.
Bevor Sie sich in diesen Angelegenheiten zum Gang vor das Familiengericht entscheiden, wird zunächst auf die kostenfreie Beratungsmöglichkeit beim Jugendamt des Landkreises Nordsachsen hingewiesen.
Ein Antrag beim Familiengericht ist schriftlich einzureichen und sollte folgende Angaben enthalten:
- Anschriften sämtlicher Beteiligten (Kindesvater, Kindesmutter, Kind und ggf. weiterer Beteiligter)
- genaue Angabe, was durch das Familiengericht geregelt werden soll
- eine Begründung des Antrags
- Nachweise zum bestehenden Sorgerecht
- Geburtsurkunde des Kindes
- Vaterschaftsnachweis
Der Antrag ist grundsätzlich bei dem Familiengericht einzureichen, in dessen Bezirk das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.