1. Navigation
  2. Inhalt
  3. Herausgeber
Inhalt

Landgerichte

Die Landgerichte entscheiden in Zivil- und Strafsachen als Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit.


Die Landgerichte entscheiden durch

  • Zivilkammern über bürgerliche Streitigkeiten (mit Ausnahme von Mietstreitigkeiten über Wohnraum, hier ist das Amtsgericht zuständig) mit einem Streitwert von mehr als 5.000 EUR. Außerdem sind sie unabhängig vom Streitwert für Amtshaftungssachen und einige andere Angelegenheiten zuständig.
  • Kammern für Handelssachen über handelsrechtliche Streitigkeiten mit einem Streitwert über 5.000 EUR zwischen Kaufleuten
  • Strafkammern über erstinstanzliche Strafverfahren wegen Strafsachen von besonderer Schwere
  • Strafvollstreckungskammern über verschiedene Maßnahmen, die in Bezug auf die Vollstreckung von Freiheitsstrafen zu treffen sind
  • Beschwerdekammern über Beschlüsse der Amtsgerichte
  • Berufungskammern über Urteile der Amtsgerichte

Die Entscheidungen der Landgerichte können im Rahmen der von den Gesetzen vorgesehenen Rechtsmittel vom Oberlandesgericht oder vom Bundesgerichtshof auf ihre Richtigkeit überprüft werden.