Landgericht Chemnitz
Eingeschränkte Erreichbarkeit / eingeschränkter Zugang für Besucher
Zur Vermeidung von Infektionsrisiken gelten in der sächsischen Justiz für Besucher Handlungsempfehlungen des Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung. Der Zugang zu Gerichten und Staatsanwaltschaften soll danach für Personen, die keine Justizbediensteten sind, auf das erforderliche Maß beschränkt werden.
Bitte wenden Sie sich zunächst schriftlich oder telefonisch an das Gericht (Telefon 0371 453-0).
In den Dienstgebäuden sowie im Einlasskontroll- und Vorführdienst ist mindestens eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen. Im Sitzungssaal entscheidet der zuständige Richter
Beim Landgericht Chemnitz gilt die nachfolgende Anordnung zur Steuerung des Besucherverkehrs.
Anordnung zur Steuerung des Besucherverkehrs (Corona-Pandemie)
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