1. Navigation
  2. Inhalt
  3. Herausgeber
Inhalt

Registergericht

Führung der Register

Die Amtsgerichte führen als Registergerichte die

  • Handelsregister,
  • Genossenschaftsregister,
  • Güterrechtsregister,
  • Partnerschaftsregister und das
  • Vereinsregister.

Hierbei ist:

  • das Amtsgericht Chemnitz zuständig für die Landgerichtsbezirke Chemnitz und Zwickau
  • das Amtsgericht Dresden zuständig für die Landgerichtsbezirke Dresden und Görlitz
  • das Amtsgericht Leipzig zuständig für den Landgerichtsbezirk Leipzig.

Die Register dienen vor allem der Sicherheit des geschäftlichen Verkehrs. Das Handelsregister - als umfangreichstes Register - hat die Aufgabe, wesentliche Rechtsverhältnisse der Unternehmer und Unternehmen des Handelsstandes zu offenbaren.

Nach dem Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) sind alle Anmeldungen und Dokumente zu den betreffenen Registern seit dem 01.01.2007 nur noch in elektronischer Form einzureichen. Dies gilt nicht für das Vereins- und Güterrechtsregister.

Weitere Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr erhalten Sie im Themenportal in der Rubrik »E-Justiz«.

    Einsicht in die Register

    Die Register kann jedermann einsehen und/oder sich Ausdrucke aus den Registern und den zum Register eingereichten Unterlagen erteilen lassen.

    Hinweise zur Auskunftsverteilung des Registergerichts:

    Auskünfte aus den Registern werden aufgrund gesetzlicher Vorschriften erteilt durch:

    • Gewährung persönlicher Einsichtnahme in die Register und Registerakten beim zuständigen Amtsgericht
    • Gebührenpflichtige Erteilung von einfachen oder amtlichen Ausdrucken bzw. unbeglaubigten oder beglaubigten Abschriften aus den Registern und Registerakten aufgrund eines schriftlichen Antrages per Post oder Telefax.
    • Online-Auskunft über das gemeinsame Registerportal des Bundes und der Länder.

    Ein Anspruch auf allgemeine Auskunft durch schriftliche Beantwortung von Anfragen ist nicht vorgesehen. Aus diesem Grund werden Anfragen durch gebührenpflichtige Erteilung oben genannter Unterlagen beantwortet.

    Die Registerblätter können als aktuelle, chronologische und/oder historische Ausgabe abgerufen werden.

    Zudem stehen zusäzliche Informationen zu den einzelnen Rechtsträgern, wie beispielsweise die Firmenanschrift (deren Angabe allerdings ohne Gewähr erfolgt), zur Verfügung.

    Telefonische Auskünfte aus dem Register sind gesetzlich nicht vorgesehen und werden nicht erteilt.

    Online-Registerauskunft

    Die gebührenpflichtige Internet-Registerauskunft steht nach einer Registrierung beim Registerportal der Länder grundsätzlich jedermann zu Informationszwecken offen.

    Teilnehmer der Internet-Registerauskunft benötigen ledigleich einen PC mit Internetanschluss sowie einen altuellen Standard-Browser. Die Darstellung der Registerausdrucke erfolgt im pdf-Format.

      Fragen / Kontakt

      Für weitere Informationen stehen Ihnen die Mitglieder der Fachgruppe RegisSTAR beim Oberlandesgericht Dresden zur Verfügung