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1: Eine der stabilsten Verfassungen

Die Verfassung des Freistaates Sachsen feiert in diesem Jahr ihren 30. Geburtstag. Welchen Weg hat sie zurückgelegt und wie geht es weiter? Das wollen wir Ihnen mit unserer Reihe „30 Jahre – 30 Fakten“ in den kommenden Wochen näherbringen.

Die Sächsische Verfassung ist am 6. Juni 1992 in Kraft getreten. Seitdem hat sie sich einen Ruf als besonders beständig erarbeitet.

Tatsächlich ist sie eine der stabilsten Verfassungen überhaupt. In knapp 30 Jahren ist sie bislang nur ein einziges Mal geändert worden, nämlich als sie im Jahr 2013 um ein grundsätzliches Neuverschuldungsverbot ergänzt wurde. Keine der in den 1990er-Jahren entstandenen Landesverfassungen blieb so lange unverändert. Mit nur einer Verfassungsänderung in 30 Jahren ist die Sächsische Verfassung sogar robuster als die US-amerikanische mit ihren legendär hohen Änderungshürden.

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