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25: Buchtipp

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Kinder sind ebenfalls ein wichtiger Aspekt in der Sächsischen Landesverfassung. Artikel 9 widmet sich zum Beispiel dem »Schutz von Kindern und Jugendlichen«: »Das Land erkennt das Recht eines jeden Kindes auf eine gesunde seelische, geistige und körperliche Entwicklung an«, heißt es da unter anderem. Das Verbot erwerbsmäßiger Kinderarbeit ist außerdem festgelegt in Artikel 28, die Schulpflicht wiederum in Artikel 102. 

Kinder ab ungefähr 9 Jahren haben außerdem die Möglichkeit, ein Verfassungsdiplom zu machen. Wie das geht? Das wunderbare Erklärbuch »Dein Sachsen. Das Land und seine Verfassung« bei der Sächsischen Landeszentrale für politische Bildung bestellen, lesen, Fragen beantworten und am Ende erfahren, ob man ein Grünschnabel, ein Furchtloser Verfassungsforscher oder ein Helles Köpfchen ist.

Die Verfassung des Freistaates Sachsen feiert in diesem Jahr ihren 30. Geburtstag. Welchen Weg hat sie zurückgelegt und wie geht es weiter?

Das stellen wir Ihnen vor mit unserer Reihe »30 Jahre – 30 Fakten«

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