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14: Die »Gruppe der 20«

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Nach der Friedlichen Revolution von 1989 wurde der Freistaat Sachsen im Oktober 1990 wiedergegründet. Und schon im Frühjahr 1990 kam eine lebhafte Debatte zur Erarbeitung neuer Länderverfassungen auf.

Einer der ersten Entwürfe stammte von der »Gruppe der 20«. Während der Demonstrationen am 8. Oktober 1989 in Dresden hatten die Demonstrierenden 20 Bürgerinnen und Bürger aus ihrer Mitte ernannt und beauftragt, mit den örtlichen Behörden über ihre politischen Forderungen zu verhandeln. Zu ihren Forderungen als Voraussetzung für den gewaltfreien Dialog gehörte damals unter anderem:

  • »Die uneingeschränkte, sachliche, wahrheitsgetreue und umfassende Berichterstattung der Medien.«
  • »Die Garantie auf freie Meinungsäußerung ohne persönliche Nachteile.«
  • »Genehmigung und Schutz friedlicher Demonstrationen und Kundgebungen zur Unterstützung von Vorschlägen und Forderungen der generellen Nichtanwendung des Paragraphen 217 StGB und des Paragraphen 5 OWVO.«

Paragraph 217 beschäftigte sich mit der sogenannten »Zusammenrottung« und drohte demjenigen mit Haft- oder Geldstrafe, der »sich an einer die öffentliche Ordnung und Sicherheit beeinträchtigenden Ansammlung von Personen beteiligt und sie nicht unverzüglich nach Aufforderung durch die Sicherheitsorgane verläßt«. Selbst der Versuch, teilzunehmen, war strafbar.

Viele solcher Erfahrungen flossen später ein in die Arbeit an der Sächsischen Landesverfassung. Ein erster Verfassungsentwurf der »Gruppe der 20« enthielt außerdem ein Recht auf Arbeit, ein Recht auf Obdach und ein Recht auf Bildung.

Die Verfassung des Freistaates Sachsen feiert in diesem Jahr ihren 30. Geburtstag. Welchen Weg hat sie zurückgelegt und wie geht es weiter?

Das stellen wir Ihnen vor mit unserer Reihe »30 Jahre – 30 Fakten«.

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