23: Klimaschutz
Die menschengemachte Klimakrise stellt eine der größten Herausforderungen unserer Zeit dar. Das Artensterben und der Kampf um immer knapper werdende Ressourcen stehen damit in direktem Zusammenhang. Darin sind sich mittlerweile weite Teile der Gesellschaft und des politischen Lebens einig.
Die an der Regierung beteiligten Parteien haben sich deswegen 2019 im Koalitionsvertrag darauf geeinigt: »Wir wollen den Klimaschutz als Staatsziel in der Sächsischen Verfassung verankern.«
Das Erreichen der im Pariser Klimaabkommen formulierten Ziele sind elementare staatliche Aufgaben. Dazu zählt auch die Milderung der negativen Folgen der Klimakrise. Zuletzt hat das auch das Bundesverfassungsgericht bestätigt. Klimaschutz ist nur dann ausreichend und verfassungsgemäß, wenn er unter anderem
- die Klimakrise effektiv bekämpft und auf die Herstellung von Klimaneutralität zielt,
- die Lasten der Treibhausgasreduktion gerecht zwischen den Generationen verteilt und
- zukünftigen Generationen ein Recht auf Zukunft gibt.
Die Verfassung des Freistaates Sachsen feiert in diesem Jahr ihren 30. Geburtstag. Welchen Weg hat sie zurückgelegt und wie geht es weiter?
Das stellen wir Ihnen vor mit unserer Reihe »30 Jahre – 30 Fakten«