7: Gesetze einbringen
Seit 1990 hat der Sächsische Landtag schon über 845 Gesetze beschlossen. Von einer Idee zu einem beschlossenen und in Kraft getretenen Gesetz führt aber ein langer Weg. Die Möglichkeiten, ein Gesetz in Sachsen vorzuschlagen, sind in der Sächsischen Verfassung zu finden: in Artikel 70. Nach diesem Artikel kann ein Gesetzentwurf auf folgende Art und Weise eingebracht werden:
- durch die Staatsregierung,
- aus der Mitte des Landtages, das heißt durch die Landtagsabgeordneten (laut Geschäftsordnung des Landtages müssen es mindestens sechs Mitglieder des Landtages sein),
- durch Sächsinnen und Sachsen selbst: Wenn mindestens 40.000 Stimmberechtigte sich einig sind, können sie einen Volksantrag beim Landtagspräsidenten einreichen. Wenn der Antrag zulässig ist, wird er dann im Landtag beraten und ggf. verabschiedet.
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