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15: Aufbruchsstimmung

© SMJusDEG

Die Entstehungsgeschichte der vierten sächsischen Verfassung ist ein spannendes Beispiel von Bürgerbeteiligung. Es gab nicht nur einen Entwurf, an dem eine ausgewählte Gruppe von Menschen arbeitete.   

Vielmehr entsprang der Friedlichen Revolution eine sehr lebhafte Debatte darüber, wie das Leben im Freistaat mit Hilfe einer eigenen sächsischen Verfassung gestaltet werden kann und soll. Die »Gruppe der 20« veröffentlichte ihren Entwurf im März 1990 in der Tageszeitung »Die Union«. Dieser Entwurf enthielt unter anderem ein Recht auf Arbeit, ein Recht auf Obdach und ein Recht auf Bildung. 

Für zahlreiche Sächsinnen und Sachsen war der Entwurf vor allem ein Impuls: Endlich mitgestalten, mitreden, gehört werden. Sie wollten ebenfalls teilhaben an der Diskussion um die Verfassung. Am »Runden Tisch« in Karl-Marx-Stadt bildete sich im April 1990 eine Arbeitsgruppe Verfassung. In Leipzig erstellte eine Arbeitsgruppe der CDU im Juni 1990 einen Verfassungsentwurf. Im Herbst 1990 erarbeitete sogar eine kleine Arbeitsgruppe des Vereins für vogtländische Geschichte, Volks- und Landeskunde zu Plauen e.V. einen Entwurf, der an den Landtag gesandt wurde. Die neue sächsische Landesverfassung kam mit großen Schritten näher.

Die Verfassung des Freistaates Sachsen feiert in diesem Jahr ihren 30. Geburtstag. Welchen Weg hat sie zurückgelegt und wie geht es weiter?

Das stellen wir Ihnen vor mit unserer Reihe »30 Jahre – 30 Fakten«.

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