11: Die Folgen der Revolution
1831 gab sich Sachsen die erste Verfassung. Beinahe 90 Jahre hatte sie Bestand. Doch dann wütete der erste Weltkrieg in Europa. Und nach vier Jahren Krieg mit Millionen Gefallenen und Verwundeten an der Front, mit Lebensmittelknappheit und Mangel im Land, kam es zu Massenprotesten im gesamten Reichsgebiet. Innerhalb weniger Tage führte die Novemberrevolution 1918 zum Sturz aller deutschen Herrscherhäuser. Auch der sächsische König Friedrich August III. musste abdanken. Dass er dabei wirklich gesagt hat »Na dann macht euern Dreck alleene«, ist historisch wohl nicht belegt.
Zunächst übernahm ein Rat der Volksbeauftragten die Staatsgewalt. Die Sächsische Volkskammer, wie das sächsische Parlament 1919/1920 hieß, beriet ab April 1920 den Entwurf des Sächsischen Gesamtministeriums für eine neue Verfassung. Am 1. November 1920 verabschiedete die Volkskammer das Dokument und legte damit zugleich auch die Umbenennung in Sächsischer Landtag fest. Anders als die Verfassung von 1831 enthielt deren Nachfolgerin keine Grundrechtsbestimmungen: Die Regelung von Grundrechten, so die damalige Vorstellung, sollte allein der Reichsverfassung obliegen.
Wie auch die Verfassung der Weimarer Republik brachte die sächsische Verfassung von 1920 kaum die erhoffte Stabilität: Nur eine Wahlperiode in der Zeit bis 1933 erstreckte sich tatsächlich über die darin vorgeschriebenen vier Jahre.
Die Verfassung des Freistaates Sachsen feiert in diesem Jahr ihren 30. Geburtstag. Welchen Weg hat sie zurückgelegt und wie geht es weiter?
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