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6: Erfahrungen der DDR-Diktatur

Schwarz-weißes Archivfoto von Menschen, die sich an einem Platz in Leipzig versammelten, um 1989 friedlich gegen die DDR-Diktatur zu demonstrieren. Menschen schauen emotional, sichtbar auch ein Plakat "Freie Wahl bedeutet Art. 1 der Verfassung ändern!"

Die Sächsische Verfassung stellt sicher, dass die Freiheit der Presse und der Berichterstattung gewährleitet ist: »Eine Zensur findet nicht statt«, heißt es in Artikel 20. Was für ein Unterschied zu der Zensur-Politik der DDR! Und tatsächlich waren die Zensur-Erfahrungen während der DDR-Diktatur für die heutige Ausgestaltung des Art. 20 prägend. Art. 20 Abs. 1 S. 2 der Sächsischen Verfassung stellt sicher, dass Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film gewährleistet ist und - unter anderem - Journalistinnen und Journalisten ihrer Tätigkeit ungehindert nachgehen können.

Und es ist nicht die einzige Stelle, an der die historischen Erfahrungen von 1989 eingeflossen sind. Sowohl in der Präambel, als auch in einigen Artikeln der Sächsischen Verfassung erkennt der sorgfältige Leser oder die sorgfältige Leserin deren Spuren.

Eine große Rolle spielten zum Beispiel die Werte der friedlichen Revolution, die sich gegen Unterdrückung und Gewaltherrschaft richteten.Wo genau wird deutlich sichtbar, wie sehr sie sich vom DDR-System distanziert? Beispielsweise:

  • dezentrale Verwaltung, thematisiert im Artikel 82,
  • starke und eigenverantwortliche Kommunen, wie sie Artikel 84 sichert, oder
  • Artikel 83 Abs. 3, der einen Geheimdienst mit polizeilichen Befugnissen verbietet.

Die Präambel der Sächsischen Verfassung erklärt zudem, dass das Volk im Freistaat Sachsen vom Willen geleitet ist, »der Gerechtigkeit, dem Frieden und der Bewahrung der Schöpfung« zu dienen.

Einig waren sich die Mitglieder des Verfassungs- und Rechtsausschusses, dass dem Begriff der „Schöpfung“ nicht notwendigerweise ein christlicher Inhalt innewohnen muss. Die Formulierung dient als Zeichen dafür, dass sich die Wertvorstellungen vieler Verfassungsväter aus dem christlichen Glauben speisten, aber ausdrücklich darüber hinaus reichten.

Die Verfassung des Freistaates Sachsen feiert in diesem Jahr ihren 30. Geburtstag. Welchen Weg hat sie zurückgelegt und wie geht es weiter?
Das stellen wir Ihnen vor mit unserer Reihe »30 Jahre – 30 Fakten«.

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