Hauptinhalt

18: Die Eltern der Verfassung

© SMJusDEG

Die Sächsische Landesverfassung ist ein Kind vieler Männer. Von »Vätern und Müttern der Verfassung« können wir mit Blick auf die Verfassung von 1992 leider nicht sprechen. Die Arbeit an der Sächsischen Verfassung war fast ausschließlich Männersache.  

Einen triftigen Grund dafür gab es nicht. Trotzdem: Wenn sich eine Frau in den Beratungen des Verfassungs- und Rechtsausschusses einmal zu Wort meldete, ging dies im Wesentlichen darauf zurück, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz anwesend sein durften. Der 16 Köpfe fassende Ausschuss hatte nur ein ordentliches weibliches Mitglied: Die 1949 geborene Gisela Schwarz war promovierte Germanistin und saß von 1990 bis 2009 für die SPD im Sächsischen Landtag. 

Und auch die Arbeit am sogenannten Hochschullehrerentwurf war vor allem Sache von Männern: Zu den wenigen Frauen, die an dessen Erarbeitung beteiligt waren, gehörte als Konsultierte für Gleichstellungsfragen die spätere Landtagsabgeordnete Cornelia Matzke. Sie gehörte zu den Mitbegründerinnen des Unabhängigen Frauenverbandes, der am Zentralen Runden Tisch in Ost-Berlin vertreten war.

Die Verfassung des Freistaates Sachsen feiert in diesem Jahr ihren 30. Geburtstag. Welchen Weg hat sie zurückgelegt und wie geht es weiter?

Das stellen wir Ihnen vor mit unserer Reihe »30 Jahre – 30 Fakten«.

zurück zum Seitenanfang