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9: Das Volk entscheidet

Eine Person setzt ein Kreuz auf einem Wahlzettel

Die Bürgerinnen und Bürger sind wichtige Entscheiderinnen und Entscheider in Sachsen. »Alle Staatsgewalt geht vom Volk aus«: So formuliert es auch die Sächsische Verfassung. Es ist das Grundprinzip jeder Demokratie und wird als Prinzip der Volkssouveränität bezeichnet. Dabei geht es darum, dass die höchste Gewalt des Staates und oberste Quelle der Legitimität das Staatsvolk selbst ist.

Die Bürgerinnen und Bürger bestimmen vieles in der Politik und haben dafür zahlreiche Möglichkeiten. Eine der wesentlichen: Teilnahme an Landtags- oder Kommunalwahlen. Sie können aber auch neue Ideen einbringen oder sich über politische Entscheidungen beschweren. Jede und jeder darf eine Petition an den Landtag schreiben und so seine Meinung oder Bitten mitteilen. Diese werden vom Petitionsausschuss des Landtags bearbeitet. Das Petitionsrecht finden Sie im Artikel 35 der Verfassung.

 

Diese wichtige Rolle der Bürgerinnen und Bürger steht im Artikel 3 der Sächsischen Verfassung: »Alle Staatsgewalt geht vom Volk aus. Sie wird vom Volk in Wahlen und Abstimmungen sowie durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.«

 

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