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29: Die Verfassung tritt in Kraft

© SMJusDEG

Am 6. Juni 1992 tritt die Landesverfassung des Freistaates Sachsen in Kraft. Ihre historischen Hintergründe und ihre Entstehungsgeschichte spiegeln sich in der Präambel wider. Sie ist eine Art Vorwort und zugleich ein Bekenntnis. In der Sächsischen Verfassung heißt es:

»Anknüpfend an die Geschichte der Mark Meißen, des sächsischen Staates und des niederschlesischen Gebietes,
gestützt auf Traditionen der sächsischen Verfassungsgeschichte, ausgehend von den leidvollen Erfahrungen nationalsozialistischer und kommunistischer Gewaltherrschaft,
eingedenk eigener Schuld an seiner Vergangenheit,
von dem Willen geleitet, der Gerechtigkeit, dem Frieden und der Bewahrung der Schöpfung zu dienen,
hat sich das Volk im Freistaat Sachsen
dank der friedlichen Revolution des Oktober 1989
diese Verfassung gegeben.
«

Bevor die Präambel dem eigentlichen Verfassungstext vorangestellt wurde, gab es zahlreiche Diskussionen im Verfassungsausschuss. Dessen Mitglieder diskutierten lange über die Begriffe »kommunistische Gewaltherrschaft« und »Bewahrung der Schöpfung« sowie über die Hinweise auf das niederschlesische Gebiet und die Schuldfrage.

Die Verfassung des Freistaates Sachsen feiert in diesem Jahr ihren 30. Geburtstag. Welchen Weg hat sie zurückgelegt und wie geht es weiter?

Das stellen wir Ihnen vor mit unserer Reihe »30 Jahre – 30 Fakten«

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