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16: Drei Entwürfe

© SMJusDEG

Viele Entwürfe machen noch keine Verfassung, ebnen aber den Weg. Zahlreiche Sächsinnen und Sachsen wollten an der vierten Landesverfassung mitgestalten, machten Vorschläge und debattierten. Schon auf der 3. Sitzung des Sächsischen Landtages am 15. November 1990 hatten die Fraktionen drei Entwürfe in erster Lesung in den Landtag eingebracht.  

Den größten Einfluss sollte am Ende der sogenannte »Gohrischer Entwurf« haben. Benannt ist er nach der Gemeinde Gohrisch, malerisch gelegen südöstlich von Königstein in der Sächsischen Schweiz. Dort, im ehemaligen Gästehaus des DDR-Ministerrats trafen sich auf Initiative der baden-württembergischen Landesregierung Juristinnen und Juristen und Fachleute aus Sachsen und Baden-Württemberg. Leiter der Fachgruppe war der Theologe und Kirchenjurist Steffen Heitmann, ab November 1990 dann für zehn Jahre Sächsischer Staatsminister der Justiz.  

Der »Gohrischer Entwurf« wurde im August 1990 bekanntgegeben, nach mehr als 220 Stellungnahmen aus der Bevölkerung überarbeitet und im Oktober desselben Jahres erneut veröffentlicht. Die Landtagsfraktionen der CDU und FDP vertraten diese Version.  

Sowohl der Entwurf der Fraktion Bündnis 90/Grüne als auch der der Fraktion Linke Liste/PDS basierten auf dem Verfassungsentwurf einer Gruppe von Leipziger Hochschullehrern. Der sogenannte »Hochschullehrerentwurf« lehnt sich eng an an den Verfassungsentwurf des Ostberliner »Runden Tischs«. In Artikel 1 des Entwurfs waren beispielsweise die Staatsstrukturprinzipien des Freistaats Sachsen aufgeführt, zu denen auch eine »ökologische Orientierung« gehören sollte.  

Die SPD-Fraktion hatte keinen eigenen Entwurf in den Landtag eingebracht, sah aber im »Gohrischer Entwurf« eine geeignete Diskussionsgrundlage.

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