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21: Die Sachsen sind die ersten

© SMJusDEG
Dienstag, der 26. Mai 1992 - der entscheidende Tag: Der Landtag verabschiedet die Verfassung des Freistaates Sachsen. Die Sachsen sind damit die schnellsten. Ihre Verfassung ist zugleich die erste, die in den neuen Ländern nach der Friedlichen Revolution verabschiedet wurde.

Der damalige Ministerpräsident Kurt Biedenkopf erinnert sich in seinem Tagebuch an den Moment: »Als im namentlichen Aufruf die Schwelle der Mehrheit überschritten war, begannen die Glocken zum Vesper zu läuten – ähnlich wie bei der Verkündung des Vorschaltgesetzes am 27. Oktober 1990. Kaum war der letzte Name verlesen, brach Beifall aus.«

Vorher gab es jedoch Diskussionen um das Prozedere: Es war nicht ganz klar, wie das Werk angenommen werden sollte. Für die Vorschläge der Fraktionen von Bündnis 90/Grünen und SPD fand sich keine Mehrheit. Die Abgeordneten entschieden sich letztendlich für eine Annahme der Verfassung durch zwei Drittel ihrer Mitglieder. Anders als in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern oder Thüringen konnten die Sachsen damit nicht direkt an der Verabschiedung ihrer Verfassung mitwirken.

Vor der finalen Abstimmung am 25. und 26. Mai berieten die Abgeordneten im Plenum über den finalen Entwurf. Von den am 26. Mai im Landtag anwesenden 151 Abgeordneten stimmten am Ende 132 für die Verfassung. Vier enthielten sich, 15 stimmten dagegen. Nach ihrer Beschlussfassung wurde die Verfassung gemäß ihres Artikels 122 Absatz 2 vom damaligen Landtagspräsidenten Erich Iltgen ausgefertigt.

Die Verfassung des Freistaates Sachsen feiert in diesem Jahr ihren 30. Geburtstag. Welchen Weg hat sie zurückgelegt und wie geht es weiter?

Das stellen wir Ihnen vor mit unserer Reihe »30 Jahre – 30 Fakten«

 

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