27: Sachsen in Europa
Egal ob Klimaschutz, Pandemiebekämpfung oder Erhaltung des Friedens – nationale Alleingänge reichen nicht. Eine europäische Einbettung deutscher und sächsischer Themen ist heute so notwendig wie noch nie.
Auch in der sächsischen Verfassung von 1992 ist Europa bereits Thema. In Artikel 12 heißt es: »Das Land strebt grenzüberschreitende regionale Zusammenarbeit an, die auf den Ausbau nachbarschaftlicher Beziehungen, auf das Zusammenwachsen Europas und auf eine friedliche Entwicklung in der Welt gerichtet ist.«
Seit vielen Jahren unterhält der Freistaat darum Verbindungsbüros in Brüssel, Breslau und Prag. Mit den Büros in Breslau und Prag pflegen wir den engen Kontakt und stärken die Beziehungen zu unseren Nachbarn. Unser Verbindungsbüro in Brüssel wird in diesem Jahr zur Landesvertretung des Freistaates Sachsen bei der Europäischen Union aufgewertet.
Die Verfassung des Freistaates Sachsen feiert in diesem Jahr ihren 30. Geburtstag. Welchen Weg hat sie zurückgelegt und wie geht es weiter?
Das stellen wir Ihnen vor mit unserer Reihe »30 Jahre – 30 Fakten«