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12: Übergang in die DDR

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1831, 1920 und dann 1947: Die dritte sächsische Verfassung stand bereits im Zeichen der sowjetischen Besatzung und der Errichtung der Deutschen Demokratischen Republik. Die »Verfassung des Landes Sachsen« vom 28. Februar 1947 folgte – wie auch die Verfassungen der übrigen Länder in der späteren DDR – einem Entwurf der SED.

Sie beinhaltete außerdem eine besondere Ergänzung: Artikel 8 Absatz 3 der Verfassung sah unter anderem vor, dass Personen, die »nazistische, faschistische oder militaristische« Auffassungen verbreiten oder unterstützen, aus dem öffentlichen Dienst zu entfernen sind und ihr Wahlrecht verlieren. Dieser »Gummiparagraph« steht sinnbildlich für den Eifer der damaligen Machthaber, alle Gegner des Kommunismus unter Faschismus-Verdacht zu stellen. 

Am 7. Oktober 1949 wurde die DDR gegründet. Drei Jahre später, 1952, wurde das Land Sachsen aufgeteilt in die Bezirke Dresden, Leipzig und Chemnitz (später Karl-Marx-Stadt). Mit der Aufteilung des Landes verschwand auch dessen Verfassungsordnung.

Die Verfassung des Freistaates Sachsen feiert in diesem Jahr ihren 30. Geburtstag. Welchen Weg hat sie zurückgelegt und wie geht es weiter?

Das stellen wir Ihnen vor mit unserer Reihe »30 Jahre – 30 Fakten«.

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