Hauptinhalt

13: Kein Sachsen, keine Verfassung

© SMJusDEG

1952 beschloss der Landtag, dass Sachsen – wie alle anderen Länder der DDR – in Bezirke aufgehen soll. Sachsen verschwand von der Landkarte und damit verschwand auch seine Verfassungsordnung. Es galt allein die Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik. Die DDR gab sich in den 40 Jahren ihres Bestehens übrigens auch genau drei Verfassungen.

Am 9. November 1989 fällt die Mauer. Nicht einmal ein Jahr später und kurz vor der Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten beschließt die erste (und letzte) frei gewählte Volkskammer der DDR die Wiedereinführung der Länder. Dieser Schritt hing mit den für den 14. Oktober 1990 geplanten Landtagswahlen zusammen. Angesichts des rasanten Einigungsprozesses war das allerdings kein einfacher Prozess.

Zwei Jahre später dann sollte sich Sachsen eine neue, seine dritte Verfassung geben. Die Arbeit daran war geprägt von den Erfahrungen und Hoffnungen der Friedlichen Revolution. Bis heute ist die Verfassung von 1992 die wichtigste Grundlage für die Handlungsfähigkeit des Freistaats.

Die Verfassung des Freistaates Sachsen feiert in diesem Jahr ihren 30. Geburtstag. Welchen Weg hat sie zurückgelegt und wie geht es weiter?

Das stellen wir Ihnen vor mit unserer Reihe »30 Jahre – 30 Fakten«.

zurück zum Seitenanfang