22: Unterzeichnung in Dresden
Am 26. Mai 1992 der Beschluss des Landtages und am 27. Mai 1992 dann die Unterzeichnung der ersten Verfassung des wiedergegründeten Freistaates Sachsen in der Dreikönigskirche. In der Folgezeit erwies sich die Verfassung als sehr beständig: die erste Änderung trat erst zum 1. Januar 2014 in Kraft. Im Vergleich mit anderen Bundesländern ist das durchaus beachtenswert. Bis Februar 2022 hatten die vier übrigen, sogenannten neuen Länder ihre Verfassungen bereits mehrfach geändert:
- Sachsen-Anhalt: dreimal
- Mecklenburg-Vorpommern: sechsmal
- Thüringen: dreimal
- Brandenburg: zehnmal
- Berlin hat seine Verfassung seit 1995 sogar 15mal geändert.
Mit insgesamt 37 Änderungen ist übrigens das Bundesland Rheinland-Pfalz deutschlandweiter Spitzenreiter. Dessen Landesverfassung hatten die Bürgerinnen und Bürger allerdings schon am 18. Mai 1947 in einer Volksabstimmung verabschiedet.
Die Verfassung des Freistaates Sachsen feiert in diesem Jahr ihren 30. Geburtstag. Welchen Weg hat sie zurückgelegt und wie geht es weiter?
Das stellen wir Ihnen vor mit unserer Reihe »30 Jahre – 30 Fakten«